Gelbfieberimpfstelle

 

Nach entsprechender reisemedizinischer Ausbildung und Genehmigung durch das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege bin ich berechtigt, Gelbfieberimpfungen durchzuführen. 

Die Gelbfieberimpfung ist eine sogenannte "Lebendimpfung" und ist somit bei Schwangeren nicht möglich. Der Impfschutz besteht lebenslang und erfordert keine Auffrischung.

Einige Länder schreiben eine Gelbfieberimpfung - v.a. bei Einreise aus bestimmten Drittstaaten - vor. Setzen Sie sich bei Fragen dazu einfach mit uns in Verbindung.

 

Bitte beachten Sie, dass eine reisemedizinische Beratung und entsprechende Schutzimpfungen keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind, von diesen jedoch häufig gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungsbelege erstattet werden. Setzen Sie sich diesbezüglich am besten vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

 

Die Kosten für die Beratungs- und Impfleistungen teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).